Liebe Eltern!

Nun gibt es doch noch eine „Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttests“ aus dem Ministerium für Schule und Bildung. Diese Bescheinigung bringt ihr Kind nun mit nach Hause. Diese Bescheinigung bitte ich Sie nun auszufüllen, so wie es das Ministerium vorschreibt und anschließend ihrem Kind wieder mit zur Schule zu geben.

Diese Bescheinigung ist nach der Vorgabe des Ministeriums dreimal bis zu den Osterferien in der Schule vorzulegen: am 28.02.2022, am 14.03.2022 und am 28.03.2022. Ihr Kind wird daher zeitnah zu diesen Terminen jeweils eine weitere Bescheinigung mit nach Hause mitbringen.

Da der 28.02.2022 ein beweglicher Ferientag ist, ist die Bescheinigung erstmalig am folgenden Tag, Dienstag, 01.03.2022 vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass bei vorliegender Immunisierung Ihres Kindes der Schule darüber ein Nachweis vorzulegen ist. Die von Ihnen bereits abgegebenen Erklärungen werden durch die neue Bescheinigung ersetzt.

Ich bedauere den für Sie entstandenen doppelten Aufwand mit diesem Vorgang und bitte Sie in dieser Sache um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Klaus Colter

Rektor

Schulpost neue Teststrategie

Formular Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests