Liebe Eltern,
ich hoffe Sie hatten einen entspannten Start in dieses neue Jahr und wünsche Ihnen auf diesem Wege noch alles Gute und viel Gesundheit für 2021.
Wir alle haben in den letzten Tagen sehr gespannt auf Informationen gewartet, wie die Schule nach den Weihnachtsferien wieder starten wird. Nach den vielen Pressemitteilungen ist gerade die Mail aus dem Ministerium für Schule und Bildung in den Schulen eingetroffen.
Die Landesregierung hat nun beschlossen, den Präsenzunterricht an allen Schulen des Landes bis zum 31.01.2021 auszusetzen. An die Stelle des Präsenzunterrichts tritt nun der Distanzunterricht.
Hier nun ein Auszug aus der Mail aus dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW:
„Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen.
Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:
Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
(Das Anmeldeformular finden Sie unten).
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich.“
Die Klassenlehrerinnen Ihrer Kinder werden sich schnellstmöglich mit Ihnen und Ihren Kindern in Verbindung setzen und über den Distanzunterricht in den Klassen informieren. Aufgaben werden gestellt, Erläuterungen abgegeben, Rückmeldungen abgesprochen und Zeiten für Rückfragen mitgeteilt. Die Bearbeitung der gestellten Aufgaben ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend und die Ergebnisse fließen auch in die Leistungsbeurteilung mit ein.
Da die Willibrordschule aktuell noch nicht über WLAN verfügt, sind digitale Unterrichtsformen nur im Rahmen der privaten Ausstattung der Lehrkräfte eingeschränkt möglich.
Hier noch ein Hinweis zur Notbetreuung:
Nur wenn Sie keine andere Möglichkeit gefunden haben, Ihr Kind im häuslichen Umfeld während des Distanzunterrichts zu betreuen, sollten Sie umgehend das Anmeldeformular ausfüllen und der Schule zuschicken.
An dieser Stelle möchte ich mich bedanken für Ihre Bereitschaft, sich mit uns gemeinsam auf diese Bildungsreise in den kommenden drei Wochen zu begeben. Wir alle hoffen und wünschen uns sehr, dass es bald wieder zu einer Rückkehr zu einem geregelten Präsenzunterricht in der Schule kommt.
Herzliche Grüße
Klaus Colter, Rektor